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   BFH, 24.10.1990 - V B 60/89   

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https://dejure.org/1990,6884
BFH, 24.10.1990 - V B 60/89 (https://dejure.org/1990,6884)
BFH, Entscheidung vom 24.10.1990 - V B 60/89 (https://dejure.org/1990,6884)
BFH, Entscheidung vom 24. Oktober 1990 - V B 60/89 (https://dejure.org/1990,6884)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an das Vorliegen einer Rechtsfrage von grundsätzlicher Bedeutung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (7)

  • BFH, 27.06.1985 - I B 23/85

    Grundsätzliche Bedeutung - Betriebsausgaben - Körperschaftsteuer - Zinsen -

    Auszug aus BFH, 24.10.1990 - V B 60/89
    Rechtsfragen von grundsätzlicher Bedeutung heben sich von anderen Rechtsfragen dadurch ab, daß sie aus rechtssystematischen Gründen bedeutsam und ihre Klärung durch das Revisionsgericht für eine einheitliche Rechtsanwendung wichtig ist (vgl. dazu Beschluß des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 24. Juni 1985 I B 23/85, BFHE 144, 133, BStBl II 1985, 605 m. w. N.).
  • BFH, 20.11.1975 - V R 138/73

    Die Durchführung einer Pauschalreise ist umsatzsteuerrechtlich keine einheitliche

    Auszug aus BFH, 24.10.1990 - V B 60/89
    Die einheitlichen Faktoren des wirtschaftlichen Vorgangs sind Teil einer sie umfassenden einheitlichen Leistung, wenn sie so aufeinander abgestimmt sind, daß sie hinter dem Ganzen zurücktreten (BFH-Urteile vom 3. März 1988 V R 183/83, BFHE 153, 90, BStBl II 1989, 205; vom 20. November 1975 V R 138/73, BFHE 118, 99, BStBl II 1976, 307; BFH-Beschluß vom 18. Dezember 1980 V B 24/80, BFHE 132, 147, BStBl II 1981, 197).
  • BFH, 03.03.1988 - V R 183/83

    Ermäßigter Steuersatz - Leistung - Verbundene Leistung - Einheitlichkeit der

    Auszug aus BFH, 24.10.1990 - V B 60/89
    Die einheitlichen Faktoren des wirtschaftlichen Vorgangs sind Teil einer sie umfassenden einheitlichen Leistung, wenn sie so aufeinander abgestimmt sind, daß sie hinter dem Ganzen zurücktreten (BFH-Urteile vom 3. März 1988 V R 183/83, BFHE 153, 90, BStBl II 1989, 205; vom 20. November 1975 V R 138/73, BFHE 118, 99, BStBl II 1976, 307; BFH-Beschluß vom 18. Dezember 1980 V B 24/80, BFHE 132, 147, BStBl II 1981, 197).
  • BFH, 18.12.1980 - V B 24/80

    Ernstlich zweifelhaft, ob an der Rechtsprechung zur Behandlung von

    Auszug aus BFH, 24.10.1990 - V B 60/89
    Die einheitlichen Faktoren des wirtschaftlichen Vorgangs sind Teil einer sie umfassenden einheitlichen Leistung, wenn sie so aufeinander abgestimmt sind, daß sie hinter dem Ganzen zurücktreten (BFH-Urteile vom 3. März 1988 V R 183/83, BFHE 153, 90, BStBl II 1989, 205; vom 20. November 1975 V R 138/73, BFHE 118, 99, BStBl II 1976, 307; BFH-Beschluß vom 18. Dezember 1980 V B 24/80, BFHE 132, 147, BStBl II 1981, 197).
  • BFH, 28.04.1972 - III B 40/71

    Rechtssache - Grundsätzliche Bedeutung - Revision

    Auszug aus BFH, 24.10.1990 - V B 60/89
    Allein dadurch, daß die Rechtsfrage durch das Revisionsgericht noch nicht entschieden worden ist oder daß sie sich in einer großen Zahl von Fällen stellt, hat sie die bezeichnete Bedeutung noch nicht erlangt (vgl. BFH-Beschluß vom 24. Juni 1972 III B 40/71, BFHE 105, 335, BStBl II 1972, 575).
  • BFH, 24.05.1977 - IV R 45/76

    Revisionsbegründung - Rüge mangelnder Sachaufklärung - Verfahrensmangel -

    Auszug aus BFH, 24.10.1990 - V B 60/89
    Der Kläger hat nicht bezeichnet, welche weiteren Ermittlungen sich dem FG - nach seiner maßgeblichen materiell-rechtlichen Auffassung - hätten aufdrängen müssen, weshalb er keine entsprechenden Beweiserhebungen beantragt hat, welches Ergebnis diese angeblich unterlassene weitere Aufklärung des Sachverhalts durch das FG gehabt hätte und weshalb die Entscheidung des FG dadurch beeinflußt worden wäre (vgl. zu den Anforderungen an die Bezeichnung des Verfahrensmangels BFH-Beschluß vom 24. Mai 1977 IV R 45/76, BFHE 122, 396, BStBl II 1977, 694).
  • BFH, 12.05.1955 - V 85/54 U

    Inanspruchnahme der Großhandelsvergünstigung durch einen Kraftwagenhändler -

    Auszug aus BFH, 24.10.1990 - V B 60/89
    Einheitliche wirtschaftliche Vorgänge werden umsatzsteuerrechtlich einheitlich beurteilt, insbesondere wenn sie - wie im Streitfall - auf einem einzigen bürgerlich-rechtlichen Rechtsgrund beruhen (BFH-Urteil vom 12. Mai 1955 V 85/54 U, BFHE 61, 47, BStBl III 1955, 215).
  • BFH, 19.07.2007 - V R 68/05

    Verfassungsgemäße Typisierung bei der ermäßigten Umsatzbesteuerung bestimmter

    Zur Frage, ob bei der Bestimmung der Beförderungsgrenze von 50 km i.S. von § 12 Abs. 2 Nr. 10 Buchst. b UStG bei gleichzeitiger Vereinbarung von Hin- und Rückfahrten die Fahrten zusammenzurechnen sind oder nur die einfache Fahrtstrecke zugrunde zu legen ist, hat der Senat mit dem zur Veröffentlichung bestimmten Urteil vom 31. Mai 2007 V R 18/05 wie folgt differenziert: Eine einheitliche Beförderungsleistung im Nahverkehr i.S. des § 12 Abs. 2 Nr. 10 Buchst. b UStG ist dann anzunehmen, wenn bei vereinbarter Hin- und Rückfahrt die Fahrt nur kurzfristig unterbrochen wird und der Fahrer vereinbarungsgemäß auf den Fahrgast wartet (so schon Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 24. Oktober 1990 V B 60/89, BFH/NV 1991, 562 zu einer "Wartefahrt").

    cc) Nichts anderes ergibt sich auch aus dem Senatsbeschluss vom 24. Oktober 1990 V B 60/89 (BFH/NV 1991, 562), weil sich der dort entschiedene Sachverhalt in einem wesentlichen Punkt vom vorliegenden Streitfall unterscheidet.

  • BFH, 31.05.2007 - V R 18/05

    Umsatzsteuerbegünstigung für Krankenfahrten (Hin- und Rückfahrt) mit Taxi im

    Die Beförderung eines Fahrgastes von dessen Wohnung zum Bestimmungsort und zurück durch denselben Taxiunternehmer ist umsatzsteuerrechtlich keine einheitliche (einzige) Beförderungsleistung mit einer Gesamtbeförderungsstrecke, sondern ist in zwei getrennte Beförderungsleistungen aufzuteilen, wenn das Taxi nach Durchführung der Hinfahrt zum Bestimmungsort nicht auf den Kunden wartet, sondern der Kunde später --sei es aufgrund vorheriger Vereinbarung über den Abholzeitpunkt oder aufgrund erneuter telefonischer Bestellung-- erneut mit einem Taxi am Bestimmungsort abgeholt und zum Ausgangsort zurückbefördert wird (Abgrenzung zum BFH-Beschluss vom 24. Oktober 1990 V B 60/89, BFH/NV 1991, 562).

    cc) Entgegen der Auffassung des FA ergibt sich aus dem Senatsbeschluss vom 24. Oktober 1990 V B 60/89 (BFH/NV 1991, 562) nichts anderes, weil sich der diesem Beschluss zugrunde liegende Sachverhalt in einem wesentlichen Punkt vom vorliegenden Streitfall unterscheidet.

  • FG Mecklenburg-Vorpommern, 25.09.2001 - 2 K 137/99

    Einheitlichkeit der Beförderung eines Fahrgastes zum Krankenhaus und zurück;

    Er trägt vor, das Finanzamt habe sich bei seiner Entscheidung zu Unrecht auf den Beschluß des Bundesfinanzhofes -BFH- vom 24. Oktober 1990 (BFH/NV 1991, 562) berufen.

    In seinem Beschluß vom 24. Oktober 1990 (V B 60/89, UR 1991, 169) hat sich der BFH zu der Frage geäußert, unter welchen Voraussetzungen für die Berechnung der 50 km Strecke Hin- und Rückfahrt zusammengerechnet werden können.

    Der Senat schließt sich hier den Ausführungen des Bundesfinanzhofes im Beschluß vom 24. Oktober 1990, V B 60/89, BFH/NV 1991, 562 an.

  • FG Niedersachsen, 14.10.2005 - 16 K 10593/02

    Qualifizierung von Hinfahrt und Rückfahrt als einheitliche, nicht

    Der erkennende Senat befindet sich in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofes (vgl. BFH, Beschluss vom 24.10.1990, V B 60/89, BFH/NV 1991, 562) und der Finanzgerichte (vgl. FG Mecklenburg-Vorpommern, Az.: 2 K 137/99, EFG 2001, 1625).
  • BFH, 28.09.2007 - V B 41/06

    Revisionszulassung zur Fortbildung des Rechts (hier: Beförderungsleistungen für

    Die Beschwerde lässt schließlich auch eine Auseinandersetzung mit der bisherigen Rechtsprechung des Senats zur Anwendung des ermäßigten Steuersatzes auf Beförderungsleistungen (vgl. z.B. Beschluss vom 24. Oktober 1990 V B 60/89, BFH/NV 1991, 562) vermissen.
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